Vertretungsregelung - Regelungen zur Erreichbarkeit

Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag von 9 - 18 Uhr Freitag 9-12 Uhr (nicht an Feiertagen)
Außerhalb der Dienstzeiten, wenden Sie sich bitte an den nächstgelegenen Kinderarzt oder das Krankenhaus.

Vertretungsregelung

Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen.

Bei Verhinderung der Hebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Hebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.
Auszeit: September 2023 (ohne Vertretung)
Urlaub: 29.5. - 4.6.2023
Anfragen in diesen Zeiten bitte per Mail.
Jenen Frauen die zu dieser Zeit bei mir in Betreuung sind, werde ich die Kontaktdaten der Vertretungshebamme zeitgerecht mitteilen.
Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.

! Freie Kapazitäten zur Nachbetreuung erst wieder mit ET (errechnetem Termin) ab Oktober 2023 !