AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zu finden unter www.hebamme-dezordo.at/impressum

 

VERTRAG FÜR DEN GEBURTSVORBEREITUNGSKURS
 
  1. Allgemeines:

1.1. Sabrina De Zordo ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in 9587 Riegersdorf 37/2 und ist sie in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums zur Zahl 3502 eingetragen.
1.2. Mit gegenständlichem Vertrag wird die Rechtsbeziehung zwischen Sabrina De Zordo (im weiteren als „Hebamme“ bezeichnet) und …......................................., geboren am ……………….. (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) im Sinne eines Werkvertrages geregelt.

  1. Vertragsabschluss:
    2.1. Die Rechtsbeziehung zwischen der Hebamme und der Klientin kommt mit Unterzeichnung dieses schriftlichen Vertrages zustande.
    2.2. Der unterschriebene Vertrag gilt auch als Anmeldung zum Kurs.

  2. Vertragsgegenstand (funktionale Leistungsbeschreibung):
    3.1. Der Geburtsvorbereitungskurs beinhaltet ein Informationsgespräch, unter anderem zu Themen wie:
    Allgemeiner Schwangerschaftsverlauf im letzten Drittel der Schwangerschaft;
    • Maßnahmen zur Geburtsvorbereitung (z.B. Dammmassage);
    • Ernährung der Mutter;
    • Ablauf der Geburt;
    • Gebärpositionen;
    • Umgang mit Angst und Schmerz;
    • Wochenbett;
    • Stillen;
    • Säuglingspflege;

    3.2. Gegebenenfalls das Vorzeigen von Entspannungsübungen, Atemtechniken, Wehenpositionen, Gebärpositionen und Massagen, welche auch vom Partner der Klientin an dieser durchgeführt werden können.
    3.3. Der Geburtsvorbereitungskurs dauert mindestens 6 Stunden.
    3.4. Zum Kurs sind von der Klientin eine Decke, ein Kissen, ein Handtuch und gegebenenfalls bequeme Kleidung mitzubringen.
    3.5. Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei derzeit der Geburtsvorbereitungskurs im JuYoga Studio in Hart 31/2 in 9587 Riegersdorf stattfindet.

 

  1. Zahlungsbedingungen:
    4.1. Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt im Voraus, nämlich durch Überweisung auf die von der Hebamme bekannt gegebene Bankverbindung, sodass eine Vorleistungspflicht der Klientin besteht.
    4.2. Vor Zahlung der Kursgebühr ist die Klientin nicht berechtigt am Kurs selbst teilzunehmen. Sollte die Klientin wegen der Nichtzahlung der Kursgebühr nicht am Kurs teilnehmen können, lässt dies den Entgeltanspruch der Hebamme in voller Höhe unberührt, wobei die Hebamme der Klientin diesbezüglich eine Mitteilung gemäß § 27a des Konsumentenschutzgesetzes zukommen lassen wird.

  2. Storno:
    5.1. Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird der Klientin die volle Kursgebühr rückerstattet.
    5.2. Bei Abmeldung zwischen 4 Wochen und 1 Woche vor Kursbeginn wird der Klientin die halbe Kursgebühr rückerstattet.
    5.3. Bei Abmeldung innerhalb der letzten Woche vor Kursbeginn wird die Kursgebühr nicht rückerstattet.
    5.4. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 3 Paaren. Bei Nichterreichen behält sich die Hebamme das Recht vor, den Kurs bis zu einer Woche vor Beginn abzusagen.
    5.5. Sollte der Kurs aus Gründen, welche von der Hebamme zu vertreten sind, nicht zum vereinbarten Termin stattfinden, wird die Hebamme der Klientin 2 Ersatztermine anbieten. Sollte ein Ersatztermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, wird der Klientin die volle Kursgebühr rückerstattet.
  1. Kosten:
    6.1. Die Kursgebühr beträgt derzeit € 220.
    6.2. Für die Teilnahme eines Partners der Klientin am Kurs fällt keine zusätzliche Kursgebühr an.

  1. Zahlungsverzug:
    7.1. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
    7.2. Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 10 in Rechnung zu stellen.

  1. Vertragsänderungen:
    Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.

  2. Datenschutz:
    Aufgrund des Hebammengesetzes ist die Hebamme zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandelt die Gesundheits- und personenbezogenen Daten der Klientin vertraulich. Die Daten der Klientin werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Erklärung verarbeitet und gespeichert. Sie finden die Datenschutzbestimmungen der Hebamme unter der Internetadresse www.hebamme-dezordo.at/datenschutz. Die elektronische Kommunikation (SMS, WhatsApp) kann Sicherheitslücken aufweisen, da der lückenlose Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Eine elektronische Kommunikation mittels SMS wird von der Hebamme und Klientin ausschließlich für Terminvereinbarungen bzw. -verschiebungen verwendet. Anfragen mittels elektronischer Kommunikation (SMS, WhatsApp) seitens der Klientin bezüglich Betreuung und Beratung ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Die Klientin ist aufgefordert, die Hebamme telefonisch zu kontaktieren und eventuell einen Termin zu vereinbaren. Die Klientin stimmt hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten von der Hebamme verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Gemäß Art. 13-15 DSVGO besteht für die Hebamme die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag der Klientin kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden.

    Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die österreichische Datenschutzbehörde.

  1. Gerichtstand:
    Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Villach vereinbart.

  1. Schlussbestimmungen:
    11.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
    11.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nichtrechtswirksamen Bestimmung unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
    11.3. Die gegenständlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.
    11.4. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die Bestimmung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) als Rechtsquelle.